Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Nils Jorzenuk | web-begeistert.de, Dinklarstraße 7a, 31137 Hildesheim
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die allgemeinen Geschäfsbedingungen des Aufragnehmers gelten ausschließlich. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Aufragnehmers. Soweit der Kunde bei Vertragsschluss keine Möglichkeit zur Kenntnisnahme hate, fnden sie gleichwohl Anwendung, wenn der Kunde die allgemeinen Geschäfsbedingungen aus früheren Geschäfen kannte oder kennen musste.
(2) Entgegenstehende, von den allgemeinen Geschäfsbedingungen des Aufragnehmers abweichende Geschäfsbedingungen des Kunden gelten nicht. Führt der Aufragnehmer in Kenntnis solcher Geschäfsbedingungen des Kunden die ihr obliegende Lieferung oder Leistung aus, erkennt sie damit auch solche Bedingungen des Kunden nicht an, denen die vorliegenden allgemeinen Geschäfsbedingungen der Aufragnehmer nicht widersprechen.
(3) Die allgemeinen Geschäfsbedingungen des Aufragnehmers gelten nur gegenüber Unternehmen, nicht gegenüber Verbrauchern.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss, Informatonen
(1) Die Darstellung des Angebotes auf der Webseite ist nur eine Einladung an den Kunden, ein Angebot abzugeben. Der Vertrag kommt durch Nachrichten in Textorm (E-Mail, Messenger, etc.), Brief, Telefon oder sonst mündlich zustande. Der Vertrag kann auch auf einer Website geschlossen werden, sofern der Aufragnehmer dies anbietet. In diesem Fall gibt der Kunde gibt sein Angebot zum Erwerb der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Betätgung des Bestell-Butons ab und der Vertrag kommt dann durch Annahme mit der Bestätgungs-Mail durch den Aufragnehmer zustande. Sollte die Vertragsannahme erst nach Zahlung bei dem Kunden eingehen, ist die Zahlung des Kunden nur eine von dem Aufragnehmer zurück zu zahlende Sicherheit für die Bestellung, falls der Aufragnehmer die Vertragsannahme ablehnt. Der Kunde kann seine Bestellung vor der Betätgung des Bestellbutons noch einmal überprüfen und seine Angaben korrigieren.
(2) Die Vertragsinhalte stehen dem Kunden bei einer Online Buchung während der Bestellung abruf- und speicherbar zur Verfügung und werden ihm auch mit der Bestätgungsmail zugesandt. Darüber hinaus werden sie gespeichert und können dem Nutzer auf Anfrage an die im Impressum genannte Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden.
(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mitel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informatonen zu den technischen Schriten zum Vertragsschluss, Informatonen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätgung seiner Bestellung.
§ 3 Vertragsinhalt, Leistungen
(1) Die Leistungen des Aufragnehmers ergeben sich aus seinem Angebot, in dem im Einzelnen aufgeführt wird, welche Leistungen für den vereinbarten Preis durchgeführt werden.
(2) Der Aufragnehmer erstellt die Vertragsleistungen für den Kunden kompatbel zu den jeweils aktuellen Versionen der drei wesentlichen Browser: Chrome, Firefox und Safari und für mobile Darstellungen kompatbel zu IOS und Android, in der bei Abnahme aktuellen Geräteversion und der aktuellen Standard-Aufösung. Aufgrund der Vielfalt der unterschiedlichen Darstellungen in den verschiedenen Browsern und Systemen ist eine genaue Übereinstmmung der Darstellung und Funktonstüchtgkeit nur mit unvertretbarem Aufwand zu gewährleisten. Soweit sich daraus keine wesentliche Verschlechterung der Funktonsfähigkeit der Website ergibt, ergibt sich aus solchen Abweichungen kein Mangel. Sofern der Kunde eine Optmierung wünscht, kann diese kostenpfichtg dazu gebucht werden.
(3) Bei älteren und zukünfigen Browser-Versionen sowie zukünfigen WordPress-, Theme-, Plugin- oder sonstgen verwendeten Sofware-Versionen von Dritanbietern kann die einwandfreie Funktonsfähigkeit nicht garantert werden. Ist eine Optmierung für diese Versionen gewünscht, kann diese kostenpfichtg dazu gebucht werden.
(4) Kosten für drite Sofware-Produkte, die für die Realisierung des Projekts erforderlich sind (z.B. Kaufheme oder Plugins), sind, sofern nicht anders vereinbart, nicht im Preis inbegrifen. Funktonalitäten, responsives Webdesign und Browser-Kompatbilität können nur im Rahmen der Voraussetzungen des driten Sofware-Produkts gewährt werden.
(5) Bei unvorhergesehenen Schwierigkeiten, die von Driten verschuldet sind (Provider, externer Sofware- oder Plugin-Anbieter etc.) und die zu Mehrarbeit führen, ist der Kunde verpfichtet, den Mehraufwand nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
(6) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Inhalte auf der Website, die von Driten stammen (insbesondere Fotos, Texte, Pläne, Grafken, Karten, Tonaufnahmen, Videos, Animatonen und Zeichnungen) urheberrechtlich geschützt sein können. Stellt der Kunde solche Materialien bei, muss der Kunde selbst sicherstellen, dass er dafür sämtliche erforderlichen Rechte, gegebenenfalls kostenpfichtg, erworben hat. Eine Recherche des Aufragnehmers wegen entgegenstehender Marken-, Urheber- oder sonstger gewerblicher Schutzrechte ist nicht Gegenstand des Vertrages.
(7) Die Einbindung und Bearbeitung von Bildern (z. B. Zurechtschneiden, Retuschen, Umwandeln des Dateiformats) oder anderen Medien (PDFs, Musik, Video, Grafken etc.) ist, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht im Preis inbegrifen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Medien in der richtgen Größe und Aufösung, im richtgen Datei- und Farbformat zur Verfügung gestellt werden. Ansonsten ist der Kunde verpfichtet, den Mehraufwand der Bearbeitung nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu zahlen.
(8) Wenn nicht anders im Angebot vereinbart, ist pro Positon aus dem Angebot eine Korrekturschleife mit je einer Änderung inbegrifen. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktons- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Kunden nach Stunden anhand der vertraglich vereinbarten oder ortsüblichen Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase.
(9) Der Aufragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtgt, die Leistung selbst auszuführen oder diese durch sachkundige Drite als Subunternehmer zu erbringen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Netopreise zuzüglich der jeweils gültgen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(2) Der Aufragnehmer ist berechtgt, bei Aufragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Der Aufragnehmer ist berechtgt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits an den Kunden ausgelieferte Projekteile zu verlangen und insoweit Teilrechnungen nach Projektortschrit auszustellen.
(3) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen auch vereinbart sind. Zusatzleistungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten. Begleitende Leistungen wie Benutzereinführungen, Dokumentatonen, Schulungen, Support oder ähnliches sind nicht standardmäßig im Aufrag enthalten, sondern nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Die Zahlung des Kunden ist sofort fällig. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug gerät. Sofern der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, ist er nach § 288 BGB verpfichtet, Verzugszinsen und den dort geregelten pauschalen Schadensersatz zu leisten.
(5) Der Kunde kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräfig festgestellt, unbestriten oder von dem Aufragnehmer anerkannt sind oder das Aufrechnungsrecht auf Rechten des Kunden wegen nicht vollständiger oder mangelhafer Leistung aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Aufragnehmer wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäfsverbindung zu dem Kunden befugt.
(7) Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, dass bei Aufrägen zu Leistungen künstlerischer und konzeptoneller Natur im Bereich Werbung und Öfentlichkeitsarbeit, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung und vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit anfallend. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepficht ist der Kunde zuständig und verantwortlich. Wird die Abgabe im Einzelfall von der Agentur verauslagt, ist der Kunde verpfichtet, diese gegen Nachweis zusätzlich zu zahlen.
§ 5 Leistungszeit
(1) Der Beginn einer eventuell angegebenen Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen, rechtlichen und gestalterischen Fragen und die rechtzeitge und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpfichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages für den Aufragnehmer bleibt vorbehalten.
(2) Höhere Gewalt oder bei dem Aufragnehmer oder den Subunternehmern des Aufragnehmers eintretende Betriebsstörungen, z. B. durch Aufruhr, Streik, Seuche, Pandemie Aussperrung, die der Aufragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindert, die Leistung zu einem eventuell vereinbarten Termin oder innerhalb einer eventuell vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Leistungszeiten um die Dauer der durch die Umstände bedingten Leistungsstörung. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als 2 Monaten oder fällt schon vorher das Interesse des Kunden an der Vertragserfüllung objektv weg, ist der Kunde berechtgt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Gefährdung der Leistung, Insolvenz
(1) Wird nach Abschluss des Vertrages für den Aufragnehmer erkennbar, dass die (weitere) Erfüllung des Vertrages durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist der Aufragnehmer berechtgt, die Erbringung von Vorleistungen aus diesem Vertrag zu verweigern, bis die entsprechende Gegenleistung von dem Kunden bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist.
(2) Der Aufragnehmer ist berechtgt, von dem Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz angemessener Nachfrist zur Erbringung der entsprechenden Gegenleistung Zug um Zug oder Leistung der Sicherheit nicht nachkommt.
(3) Ist der Kunde zahlungsunfähig oder überschuldet, wird über sein Vermögen die Eröfnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens beantragt oder ein solches eröfnet, ist der Aufragnehmer ohne Setzung einer Nachfrist berechtgt, von dem Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen.
(4) Kündigt der Aufragnehmer oder trit diese nach Absatz 2 oder 3 zurück, kann sie von dem Kunden Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz fordern.
§ 7 Mitwirkungspfichten des Kunden, Hafung
(1) Der Kunde ist verpfichtet, dem Aufragnehmer sämtliche erforderlichen Informatonen und Daten (z. B. Navigatonsstruktur, zu verwendende Medien, Rechtstexte etc.) rechtzeitg zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere alle Informatonen zu rechtlichen Vorgaben für die Website und die von dem Aufragnehmer zu erstellenden Designs (z.B. Logos) sowie alle juristschen Texte (z.B. Impressum und Datenschutzerklärung) und eventuell Inhalten entgegenstehende Urheber- oder Markenrechte. Die rechtlichen Anforderungen an Websites und Designs können nur von einem Rechtsanwalt beurteilt und vorgegeben werden. Überprüfen, einhalten und einpfegen rechtlicher Anforderungen ist nicht Gegenstand des Aufrages, sofern dies nicht ausdrücklich gegen zusätzliche Vergütung vereinbart ist.
(2) Sollten Informatonen, Unterlagen oder Vorlagen wie beispielsweise Texte oder Fotos nicht rechtzeitg und vollständig vorhanden sein, ist der Aufragnehmer berechtgt, mit der Leistung nicht zu beginnen oder behelfsmäßig mit Platzhaltern zu arbeiten. Das nachträgliche Einpfegen des verspätet übermitelten Materials zählt als Änderung des Aufrages und ist zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
(3) Der Kunde ist verpfichtet, erforderliche Materialien in einem gängigen, unmitelbar verwertbaren digitalen Format zu übergeben. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden, insbesondere auch Vervielfältgungs-, Verbreitungs- und Bearbeitungsrechte im für die Realisierung des Projekts und die Arbeit des Aufragnehmers erforderlichen Umfang. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit im Hinblick auf Immaterialgüter- und Urheberrecht kann nur von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden und ist nicht Gegenstand des Aufrages.
(4) Der Kunde ist verpfichtet, dem Aufragnehmer alle für die Durchführung des Aufrages erforderlichen Zugänge zu seinen Accounts auf Websites, Platormen oder an sonstgen Stellen zur Verfügung zu stellen und die Übermitlung sicher und verschlüsselt durchzuführen. Nach Beendigung des Aufrages ist der Kunde verpfichtet, unverzüglich das Passwort zu ändern, damit ein späterer Missbrauch ausgeschlossen ist. Das gilt nicht, soweit eine weitere Betreuung durch den Aufragnehmer vereinbart ist.
(5) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Sofware- Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Sofwareumgebungen entspricht.
(6) Sofern der Kunde den Aufragnehmer körperliche oder nicht körperliche Gegenstände, insbesondere Bild-, Text- oder Tondateien, zur Verfügung stellt, welche die Rechte Driter verletzen, ist der Kunde verpfichtet, den Aufragnehmer auf erstes Anfordern von jeglicher Inanspruchnahme Driter frei zu halten. Dies umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
(7) Der Kunde ist verpfichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Aufragsbeginn. Eine Hafung des Aufragnehmers für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.
(8) Der Kunde ist verpfichtet, bezüglich Vergütung, Details der Leistungsbeschreibung und der internen Kommunikaton gegenüber Driten Stllschweigen zu bewahren.
§ 8 Verzug des Kunden, Annahmeverzug, Rücktrit
(1) Erbringt der Kunde eine seiner Mitwirkungspfichten nicht vereinbarungsgemäß, so gelten die daraus entstehenden Folgen, wie zusätzliche Leistungen und Verzögerungen, zu Lasten des Kunden. Der Aufragnehmer kann den erbrachten Mehraufwand dem Aufraggeber in Rechnung stellen.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Aufragnehmer projektbezogen arbeitet und nicht mehr als eine bestmmte Anzahl von Projekten gleichzeitg wahrnimmt. Kommt der Kunde mit seinen Beibringungs-, Mitwirkungs- oder Annahmepfichten in (Annahme-)Verzug, ist der Aufragnehmer berechtgt, die Leistungszeit zu verschieben. Dies gilt insbesondere, wenn dadurch ein Konfikt mit anderen, bereits terminierten Projekten des Aufragnehmers eintrit.
(3) Sollte eine durch den Kunden verursachte Verzögerung bei der Realisierung des Aufrages von mehr als drei Wochen entstehen, ist der Kunde verpfichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen des Aufragnehmers zu zahlen und die bei Wiederaufnahme des Projektes erforderliche zusätzliche Zeit zur Einarbeitung auf Seiten der Aufragsnehmer nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zusätzlich zu vergüten.
(4) Kommt der Kunde auch nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist seinen Mitwirkungspfichten nicht nach, kann der Aufragnehmer von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz stat der Leistung fordern. Diese umfasst insbesondere die bereits verdiente Vergütung und den entgangenen Gewinn (oder den nicht verdienten Gemeinkostenbeitrag) abzüglich ersparter Aufwendungen des Aufragnehmers.
(5) Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne dass ein wichtger Grund vorliegt, ist der Kunde verpfichtet, die vereinbarte Vergütung abzüglich dessen zu zahlen, was der Aufragnehmer an Aufwendungen erspart und durch anderweitge Verwendung ihrer Arbeitskraf erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch den Aufragnehmer kann ein anderweitger Erwerb möglicherweise nicht kurzfristg realisiert werden. Alternatv steht dem Aufragnehmer ein Anspruch von 5 % des Teils der Vergütung zu, der auf die noch nicht erbrachte Leistung entällt.
§ 9 Projekt, Abnahme
(1) Das Webprojekt wird nach Weisung des Kunden in Projektphasen hergestellt. Nach jeder Projektphase (z.B. Fertgstellung der Sitemap oder von Mockups) wird der Kunde zur Abnahme aufgefordert werden, nach Abnahme durch den Kunden beginnt die nächste Projektphase.
(2) Der Aufragnehmer wird jedes Gewerk dem Kunden liefern oder vorführen und ihn nach jeder damit abgeschlossenen Projektphase mit einer Frist von einer Woche aufordern (bei eiligen Aufrägen können kürzere Fristen gewählt werden), das Teilwerk oder das Gesamtwerk abzunehmen. Äußert der Kunde keine Änderungswünsche oder Vorbehalte innerhalb dieser Frist, gilt das Teilwerk (Gesamtwerk) als abgenommen, sofern es abnahmefähig war, also keine wesentlichen Mängel an der Teil- oder Gesamtleistung vorlagen.
(3) Der Kunde ist verpfichtet, innerhalb der Frist von einer Woche nach Zugang der Abnahmeauforderung die Abnahme vorzunehmen, soweit das Werk abnahmereif ist oder Vorbehalte mitzuteilen. Kommt der Kunde mit dieser Verpfichtung in Verzug, gelten die Regelungen dieses Vertrages zu den Mitwirkungspfichten und dem Annahmeverzug des Kunden entsprechend.
(4) Mit der Abnahme gehen Gefahr und Risiko der Website zu Lasten des Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpfichtet, Impressum und Datenschutzerklärung sowie alle anderen rechtlichen Anforderungen zu beachten und immer aktuell zu halten. Ebenso muss der Kunde die Website in Bezug auf die technischen Anforderungen immer aktuell halten. Dazu gehört insbesondere das regelmäßige Update der eingesetzten Sofware (CMS, Plugins und/oder Themes).
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Nach Abnahme und vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde an der Leistung des Aufragnehmers das einfache, nicht ausschließliche Nutzungsrecht. Für Teilwerke, die vor der Abnahme erstellt wurden, bleiben sämtliche Rechte bei dem Aufragnehmer, sie ist nicht verpfichtet, ofene Dateien oder Layouts, die auf dem Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben.
(2) Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open- Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestmmungen.
(3) Der Kunde erwirbt mit der Lizenz das Recht, die Website zu bearbeiten, umzugestalten oder zu löschen. Im Falle jeder Änderung kann der Aufragnehmer verlangen, nicht mehr als Urheberin der Website benannt zu werden.
(4) Der Aufragnehmer hat das Recht, als Urheberin genannt zu werden. Sie wird die Website in üblicher Form mit einer Urheberbenennung inklusive einer Verlinkung zu Ihrer Website versehen; dem Kunden ist nicht gestatet, diesen Hinweis ohne Einwilligung des Aufragnehmers zu enternen, sofern er daran nicht ein überwiegendes Interesse hat.
(5) Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Aufragnehmer die Leistung für den Kunden als Referenz auf Ihrer Website und in sonstgen Veröfentlichungen on- und ofine benennt. Der Aufragnehmer darf dafür Auszüge aus Ihrem Werk für den Kunden abbilden oder ablaufen lassen, die URL verlinken und Name, Marke und Logo des Kunden dafür nutzen. Der Kunde kann dieses Einverständnis mit Wirkung für die Zukunf aus wichtgem Grund widerrufen.
§ 11 Mängelrechte, Verjährung
(1) Soweit Marketng, Suchmaschinen-Optmierung oder andere Beratungen Inhalt des Vertrages sind, kann ein bestmmter (wirtschaflicher) Erfolg nicht garantert werden. Es handelt sich insoweit um Dienstverträge, für die eine Mangelgewährleistung nicht besteht.
(2) Im Rahmen des Aufrages besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche bei künstlerischen Gestaltungen bestehen nur, soweit diese Gestaltungen wesentlich von den vorvertraglichen Vorschlägen abweichen und diese Abweichungen nicht auf technische Ursachen, mangelnde Rechtseinräumungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden zurück zu führen sind. Werden Änderungen jenseits dessen gewünscht, sind diese zusätzlich nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten, ersatzweise der ortsüblichen, angemessenen Vergütung, zu vergüten.
(3) Werden durch den Kunden Veränderungen an der Leistung vorgenommen, so entällt die Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantierte Behauptung des Aufragnehmers, dass erst eine solche Veränderung den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(4) Werbeangaben Driter, insbesondere von Herstellern von dem Aufragnehmer für die Leistungserbringung verwendeter Sofware, sind für den Aufragnehmer nicht verbindlich.
(5) Soweit der Kunde Unternehmen ist, verjähren die Rechte des Kunden wegen Mängeln der Leistung in einem Jahr ab der Übergabe oder Abnahme der Leistung. Dies gilt auch für die Rechte des Kunden auf Schadensersatz oder Schadensersatz stat der Leistung, auch wegen sämtlicher Schäden an anderen Rechtsgütern des Kunden, die durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden oder des Aufragnehmers hat den Mangel aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 12 Vertragsunterlagen, Pfandrecht
(1) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulatonen, Skizzen, Entwürfen, Fotografen, Grafken, Gestaltungen und sonstgen Unterlagen behält sich der Aufragnehmer sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind nicht Gegenstand des Vertrages, der Kunde kann sie nicht herausverlangen.
(2) Für die Ansprüche der Aufragnehmers gegen den Kunden aus diesem Vertrag stellt der Kunde ein vertragliches Pfandrecht an den von dem Kunden an den Aufragnehmer zur Bearbeitung gegebenen Gegenständen und Rechten wie insbesondere an Sofware, Texten, Bildern und sonstgen urheber- und immaterialgüterrechtlich geschützten Gegenständen und Rechten. Dieses vertragliche Pfandrecht sichert auch sonstge Forderungen des Aufragnehmers gegen den Kunden, die nicht direkt aus dem Aufrag stammen, ab.
(3) Der Kunde ist verpfichtet, dem Aufragnehmer seine jeweils aktuelle Anschrif zu übermiteln, soweit und solange das Pfandrecht besteht. Ansonsten kann der Kunde keine Rechte daraus herleiten, wenn der Aufragnehmer die Sache oder das Recht für den Fall des – berechtgten – Pfandverkaufes veräußert und die Pfandverkaufsandrohung nur an die letzte, der Aufragnehmer bekannte Anschrif, gesendet hat, sofern eine neue Anschrif für den Aufragnehmer nicht durch Einwohnermeldeauskunf ohne weiteres ermitelbar war.
§ 13 Mediaton
(1) Bei Streitgkeiten aus der Geschäfsbeziehung zwischen Aufragnehmer und Kunden, sind die Parteien verpfichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpfichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Diferenzen in einer Mediaton zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitgkeit ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Begründung.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediaton bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpfichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediaton anbieten – bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz des Aufragnehmers zu bestmmen. Dies ist auch der Ort der Mediaton, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediaton macht. Die Mediatonssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternatv vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutrefend) ist erst zulässig, wenn die Mediaton gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediaton für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediatonssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediaton für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediatonssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediaton sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälfig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstatet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung
§ 14 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrif und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermitelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung dieses Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Drite nur weitergegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer efektven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung des Betrofenen (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstge gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem driten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betrofene können jederzeit kostenfrei Auskunf über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtgung unrichtger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtgt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Miteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtsverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem
in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtgten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pficht besteht, die Daten noch aufzubewahren (zB steuerliche Aufewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 15 Gerichtsstand, Erfüllungsort
(1) Die Vertragssprache ist deutsch.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäfssitz des Aufragnehmers Gerichtsstand, der Aufragnehmer ist jedoch berechtgt, den Kunden auch an seinem Wohn- oder Geschäfssitz zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Aufragsbestätgung oder dem Vertrag nicht ein Anderes ergibt, ist der Geschäfssitz des Aufragnehmers Erfüllungsort.